Stand und wirksam ab: 27. November 2025
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der GRAFEX Dipl.-Ing. Dittmar Albeck (nachfolgend „GRAFEX“) gegenüber Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Software, der Erbringung von Support- und Schulungsleistungen, der Digitalisierung und Vektorisierung von Dokumenten/Plänen sowie der Bereitstellung von kostenlosen Anleitungen und Anleitungsvideos.
(2) GRAFEX schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, GRAFEX stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn GRAFEX in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(4) Zusätzlich zu diesen AGB gelten für die jeweils vertriebene Software die Lizenz-, Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Softwarehersteller sowie ggf. deren Erfüllungsgehilfen und Vertriebspartner. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers den Regelungen dieser AGB in Bezug auf die Nutzung und den Umfang der Softwarelizenz vor.
2. Vertragsgegenstand
(1) GRAFEX vertreibt Softwareprodukte Dritter (u. a. Bluebeam, Rasterex) sowie ggf. ergänzende Dienstleistungen wie Support, Schulungen (online und vor Ort), Digitalisierung und Vektorisierung von Dokumenten/Plänen.
(2) GRAFEX räumt dem Kunden selbst keine eigenen Nutzungsrechte an der Software ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Softwarehersteller auf Grundlage der dort geltenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen. GRAFEX ist insoweit ausschließlich Vermittler bzw. Wiederverkäufer.
(3) Darüber hinaus stellt GRAFEX dem Kunden teilweise unentgeltliche Inhalte zur Verfügung, z. B. Anleitungsvideos, Schulungsmaterialien oder schriftliche Anleitungen. Diese Inhalte stellen keine individuelle Rechts- oder Fachberatung dar und erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
3. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf der Website sowie im Onlineshop unter https://produkte.grafex.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.
(2) Mit der Bestellung im Onlineshop, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Kommunikationsweg gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählten Produkte und/oder Leistungen ab.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn GRAFEX das Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme erfolgt in der Regel durch
- ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder in Textform, oder
- Übersendung der Rechnung, oder
- Bereitstellung der Softwarelizenz bzw. der Zugangsdaten (z. B. Einladung per E-Mail durch den Hersteller) oder sonstige Leistungserbringung innerhalb angemessener Frist.
(4) Angaben im Onlineshop, in Preislisten, Prospekten oder sonstigen Unterlagen (z. B. zu Preisen, technischen Daten, Funktionen, Kompatibilitäten) sind unverbindlich und können jederzeit aktualisiert werden. Maßgeblich sind die Angaben in der Auftragsbestätigung und/oder im individuellen Angebot von GRAFEX. Irrtümer, Druck- und Rechenfehler bleiben vorbehalten.
4. Leistungen von GRAFEX
(1) Softwarevertrieb: GRAFEX vermittelt bzw. vertreibt Softwarelizenzen Dritter (z. B. Bluebeam, Rasterex). Die Lieferung erfolgt ausschließlich digital, etwa durch:
- Bereitstellung von Lizenzdateien per E-Mail (z. B. für Rasterex-Produkte), oder
- Versand von Einladungs-E-Mails durch den jeweiligen Softwarehersteller (z. B. Bluebeam Abo-Modelle), oder
- Downloadlinks und Informationen über die Produktseiten unter produkte.grafex.de.
(2) Support und Schulung: GRAFEX bietet kostenpflichtigen Support sowie Schulungsleistungen (online und vor Ort) nach individueller Terminvereinbarung und Angebot an. Umfang, Inhalte, Dauer und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(3) Digitalisierung und Vektorisierung: GRAFEX übernimmt nach individueller Sichtung von Unterlagen Digitalisierungs- und Vektorisierungsaufträge. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand gemäß individuellem Angebot. Eine pauschale Flächen- oder Formatberechnung erfolgt nicht, da die Komplexität der Inhalte variieren kann.
(4) Kostenfreie Anleitungen und Videos: GRAFEX stellt teilweise kostenfreie Anleitungsvideos, Dokumentationen und sonstige Hilfsmittel zur Verfügung. Diese Inhalte dienen ausschließlich als unverbindliche Hilfestellung. Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung, Aktualisierung oder Fehlerfreiheit dieser Inhalte.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für:
- korrekte Unternehmensdaten und Ansprechpartner,
- technische Informationen zur bestehenden Systemumgebung,
- für Digitalisierung/Vektorisierung erforderliche Pläne, Dateien oder Unterlagen,
- alle erforderlichen Nutzungsrechte an den zur Bearbeitung übermittelten Unterlagen.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Einsatz von Software, Schulungsergebnissen oder digitalisierten/vektorisierten Daten geeignete Tests und Plausibilitätsprüfungen durchzuführen und regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der von ihm bereitgestellten Daten und Unterlagen durch GRAFEX keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt. Der Kunde stellt GRAFEX auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung solcher Rechte resultieren.
6. Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung bzw. im individuellen Angebot von GRAFEX genannten Preise. Angaben im Onlineshop oder in Preislisten sind unverbindlich und können sich ändern. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung per Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum.
(3) Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn GRAFEX über den Betrag verfügen kann. Bankspesen, insbesondere bei Auslandsüberweisungen, trägt der Kunde.
(4) Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt. Im Verzugsfall ist GRAFEX berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Lieferung, Bereitstellung und Lieferhindernisse
(1) Die Lieferung von Software, Lizenzen und digitalen Inhalten erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail, Downloadlink, Einladung des Herstellers). Physische Datenträger werden nicht versendet.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Bereitstellung der Lizenzdatei bzw. die Einleitung der Lizenzbereitstellung (z. B. Auslösen der Einladung durch den Hersteller) in der Regel innerhalb von zwei Werktagen nach Rechnungsstellung durch GRAFEX.
(3) GRAFEX ist berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen zu erbringen, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
(4) Die rechtzeitige und vollständige Belieferung durch den jeweiligen Softwarehersteller oder Vorlieferanten bleibt vorbehalten. Kann GRAFEX aufgrund ausbleibender oder verzögerter Lieferung des Herstellers oder eines Vorlieferanten nicht oder nicht fristgerecht liefern, wird GRAFEX den Kunden unverzüglich informieren. In diesem Fall ist GRAFEX berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen ausbleibender Lieferung des Herstellers sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Besonderheiten bei Schulungen
(1) Umfang, Inhalt, Dauer und Vergütung von Schulungen (online oder vor Ort) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Der Kunde kann einen vereinbarten Schulungstermin bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenfrei stornieren oder verschieben. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen ist GRAFEX berechtigt, 25 % der vereinbarten Schulungskosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde einen triftigen Grund (z. B. nachweisliche Krankheit, höhere Gewalt) darlegt; in diesen Fällen bemühen sich die Parteien um eine einvernehmliche Lösung.
(3) Etwaige Reisekosten und Spesen für Vor-Ort-Schulungen sind – sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – im jeweiligen Angebot enthalten.
9. Digitalisierung und Vektorisierung
(1) Vor Beauftragung von Digitalisierungs- oder Vektorisierungsleistungen sichtet GRAFEX die vom Kunden bereitgestellten Unterlagen und erstellt auf dieser Basis ein individuelles Angebot. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand gemäß diesem Angebot.
(2) Der Kunde ist verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Lesbarkeit der bereitgestellten Unterlagen. GRAFEX schuldet keine rechtliche oder fachliche Prüfung der Inhalte.
(3) GRAFEX übernimmt keine Haftung dafür, dass digitalisierte oder vektorisierte Pläne für bestimmte behördliche oder rechtliche Zwecke (z. B. Bauaufsicht, Feuerwehr, Genehmigungsverfahren) ohne weitere Prüfung oder Anpassung verwendet werden können. Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse vor Verwendung eigenverantwortlich zu überprüfen.
10. Kostenfreie Anleitungen und Videos
(1) Kostenfreie Anleitungsvideos, Schulungsmaterialien und sonstige Dokumentationen werden von GRAFEX nach bestem Wissen erstellt, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung und sind insbesondere keine rechtsverbindliche Auskunft.
(2) Die Nutzung dieser Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. GRAFEX übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch die Nutzung der kostenfreien Inhalte entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Gewährleistung
(1) Für die Beschaffenheit der von GRAFEX vertriebenen Softwareprodukte gelten ausschließlich die Produktbeschreibungen und Lizenzbedingungen der jeweiligen Softwarehersteller. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers oder Dritter stellen keine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit dar.
(2) Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Software richten sich grundsätzlich nach den Bedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Soweit der Hersteller dem Kunden unmittelbare Gewährleistungs- oder Supportrechte einräumt, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. GRAFEX unterstützt den Kunden dabei im Rahmen des Zumutbaren.
(3) Für von GRAFEX selbst erbrachte Leistungen (z. B. Schulungen, Digitalisierung, Vektorisierung) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(4) Der Kunde hat die gelieferten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel GRAFEX unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gelten die Leistungen als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Prüfung nicht erkennbar.
12. Haftung
(1) GRAFEX haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von GRAFEX, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(2) Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet GRAFEX nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von GRAFEX auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung von GRAFEX auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverluste, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(4) Bei Datenverlusten haftet GRAFEX nur insoweit, als der Kunde seine Daten in anwendungsgerechten Intervallen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form sichert und damit gewährleistet, dass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Im Falle einer Haftung ist GRAFEX auf den Aufwand für die Wiederherstellung der Daten aus ordnungsgemäßen Sicherungskopien beschränkt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit GRAFEX zwingend nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer schriftlich übernommenen Garantie haftet.
13. Lizenzbedingungen der Hersteller und Freistellung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Lizenz-, Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Softwarehersteller sorgfältig zu prüfen und einzuhalten. Verstöße gegen diese Bedingungen können zur Einschränkung oder zum Entzug der Nutzungsrechte führen.
(2) Verstößt der Kunde gegen Lizenz- oder Nutzungsbedingungen eines Softwareherstellers und werden GRAFEX hierdurch Ansprüche Dritter (insbesondere des Herstellers) geltend gemacht, stellt der Kunde GRAFEX von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei, die aus dem Verstoß resultieren.
14. Eigentumsvorbehalt
(1) GRAFEX behält sich das Eigentum an gelieferten physischen Waren (sofern ausnahmsweise geliefert) bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
(2) Bei rein digitalen Leistungen (z. B. Softwarelizenzen, Downloadlinks) behält sich GRAFEX das Recht vor, Nutzungsrechte zu entziehen bzw. Zugangsdaten zu sperren, sofern der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist und trotz Mahnung nicht leistet, soweit dies mit den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers vereinbar ist.
15. Kein Widerrufsrecht für Unternehmer
Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufs- oder Rückgaberecht wird nicht eingeräumt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
16. Datenschutz
(1) GRAFEX verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Einzelheiten zur Art, dem Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Website von GRAFEX zu entnehmen. Diese ist unter folgender Adresse abrufbar: https://www.grafex.de/datenschutzerklaerung/
17. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen – insbesondere technische, wirtschaftliche und geschäftliche Informationen – streng vertraulich zu behandeln und diese nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
- bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese AGB öffentlich bekannt werden,
- bereits rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei waren, bevor sie von der anderen Partei mitgeteilt wurden,
- von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden, oder
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
18. Höhere Gewalt
(1) GRAFEX haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, wenn diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt sind alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die selbst bei Anwendung äußerster Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikationsverbindungen, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen).
(2) In Fällen höherer Gewalt verlängern sich Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Beide Parteien sind berechtigt, von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten, wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate andauert.
19. Kommunikation, Social Media
(1) Vertraglich relevante Erklärungen (z. B. Angebote, Annahmen, Kündigungen, Fristsetzungen) bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail). Eine Kommunikation ausschließlich über Social-Media-Kanäle (z. B. Facebook, LinkedIn, YouTube) ersetzt keine rechtsverbindliche Kommunikation.
(2) GRAFEX ist berechtigt, Produktinformationen, Neuigkeiten, Updates und Hinweise zu Aktionen über Social-Media-Kanäle zu veröffentlichen. Diese Informationen haben jedoch rein informativen Charakter und begründen keine eigenständigen Rechtsansprüche.
20. Internationaler Bezug, Steuern
(1) Für Lieferungen und Leistungen an Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Umsatzsteuer, insbesondere die Regelungen zum innergemeinschaftlichen Erwerb und das Reverse-Charge-Verfahren bei Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten. Der Kunde ist verpflichtet, GRAFEX eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen, soweit erforderlich.
(2) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für ihn geltenden steuerlichen, rechtlichen und regulatorischen Vorgaben in seinem Sitzstaat selbst verantwortlich.
21. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von GRAFEX, derzeit Hannover. GRAFEX ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
22. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und individuellen Vereinbarungen (z. B. Angeboten, Auftragsbestätigungen) gehen die individuellen Vereinbarungen vor.